Bestattungsvorsorge

Wir alle wissen nicht, wann wir von dieser Welt Abschied nehmen müssen.
Die Auseinandersetzung mit dem Tod und die Planung des eigenen Abschieds, kann daher das Leben bereichern, weil man die verbleibenden Jahre unbesorgter leben kann.

Bei einer Bestattungsvorsorge bestehen verschiedene Möglichkeiten, die eigenen Vorstellungen und Wünsche zu formulieren und für den Moment des Abschieds bereit zu halten:

Wer die wesentlichen Punkte seines Abschieds regeln will, kann seine Wünsche in einem formlosen Dokument festhalten. Folgende Fragen können in einem Bestattungswunsch geklärt werden:

  • Art der Bestattung (Erdbestattung oder Kremation, Auswahl von Sarg und Urne)
  • Ort der Bestattung (Friedhof, Natur, zu Hause)
  • Art der Grabstätte (Einzelgrab, Familiengrab, Gemeinschaftsgrab, Urnennische)
  • Ort und Art des Abschieds (Kirche, Abdankungshalle, Natur)
  • Form der Information (Traueranzeige, Leidzirkulare, Danksagungen, Adresslisten)

Der Bestattungswunsch sollte − wie jede Bestattungsvorsorge − auf keinen Fall im Testament integriert oder mit dem Testament zusammen aufbewahrt werden. Weil die Testamenteröffnung meist erst nach der Beisetzung stattfindet, würden die Bestattungswünsche zu spät bekannt werden.

Detaillierte Vorgaben für den eigenen Abschied können in einer vorsorglichen Abmachung festgehalten werden.

Eine solche Abmachung wird mit einem Bestattungsunternehmen aufgesetzt und an verschiedenen Orten hinterlegt:
bei einer Vertrauensperson, auf der Gemeinde, beim Bestattungsunternehmen.

In einer vorsorglichen Abmachung werden alle Dienstleistungen und Produkte aufgelistet, die vom Bestattungsunternehmen im Todesfall erwartet werden.
Dazu können gehören:

  • Art und Form der Bestattung (Erdbestattung oder Kremation, Art des Grabes)
  • Sargmodell und Ausstattung
  • Urnenmodell
  • Grabkreuz oder Namenstafel
  • Blumenschmuck für Aufbahrung, Abdankung und Grab
  • Druck und Versand von Trauerdrucksachen (Todesanzeige, Leidzirkulare, Danksagungen)
  • Art und Ort des Abschieds (Kirche oder Abdankungshalle, Pfarrer oder Ritualberaterin)
  • Ort und Form des Leidessens

Der kompetente BestatterIn stellt Ihnen die Kosten der gewünschten Punkte zusammen, damit Sie entsprechende finanzielle Vorkehrungen treffen können.

Ein Vorsorgevertrag ist die verbindlichste Form der Bestattungsvorsorge. Der Vertrag wird zwischen Vorsorgenehmerin bzw. Vorsorgenehmer und einer Vorsorgestiftung abgeschlossen. Die Vertragsparteien wählen ein Bestattungsunternehmen, welches für die Ausführung verantwortlich zeichnet.

Im Unterschied zu Bestattungswunsch oder Vorsorglicher Abmachung wird im Vorsorgevertrag auch der finanzielle Aspekt der Bestattung geregelt. Der Vertrag tritt mit der Überweisung der Bestattungskosten auf das Stiftungskonto in Kraft.

Durch die Vorfinanzierung der Bestattungskosten und seine rechtliche Verbindlichkeit stellt ein Vorsorgevertrag im Todesfall eine spürbare Entlastung für die Angehörigen dar.

Im Vorsorgevertrag wird der Leistungsumfang genau definiert: alle Einzelheiten zur Art der Bestattung, Überführung und Aufbahrung, Blumenschmuck und Trauerdrucksachen, Leidessen und Grabpflege.

Ein Dokument mit dem Titel „Mein persönlicher Abschied“ liegt dem Vertrag bei. Diese gibt Auskunft über:

  • persönliche Informationen über Sterbebegleitung
  • zu benachrichtigende Institutionen und Kontaktstellen
  • Aufbewahrungsort wichtiger Dokumente
  • eine Verfügung bezüglich Organspende
  • Adresse des Vertrauensarztes
  • eine Patientenverfügung mit persönlichem Ausweis

Egal wie Sie sich entscheiden, Jöri Bestattungen unterstützt Sie in allen Belangen der Bestattungsvorsorge. Gerne können Sie uns für ein erstes kostenloses und unverbindliches Gespräch kontaktieren